Stand: 12. Oktober 2026
Veranstalterbedingungen
Kostenpflichtige Verkäufe setzen einen freigeschalteten Zahlungsablauf voraus. Die Veröffentlichung dieser Informationen aktiviert keinen Zahlungsdienst.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich StartEventz wird betrieben von Julia Esterlein, Bahnhofstraße 87, 71679 Asperg, Deutschland, info@starteventz.de. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Veranstalter. Die Plattform steht gewerblichen und privaten Veranstaltern sowie Vereinen offen. Ob der Veranstalter als Unternehmer oder Verbraucher handelt, richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck seiner Tätigkeit, nicht allein nach seiner Selbstbezeichnung im Konto. Der Veranstalter gibt seinen Status zutreffend an und meldet Änderungen. Vereine sind nicht automatisch Verbraucher. Für Veranstalter, die Verbraucher sind, gelten zusätzlich die öffentlich abrufbaren Informationen „Widerruf für private Veranstalter“ zum Plattformvertrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Rollen und Leistungen Der Veranstalter verkauft die angebotenen Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vertrag über die Veranstaltung und den Eintritt kommt zwischen dem Käufer und dem ausgewiesenen Veranstalter zustande. StartEventz stellt die vereinbarten technischen Funktionen zur Präsentation, Verwaltung und zum Verkauf der Angebote bereit. StartEventz wird durch die Bereitstellung der Plattform nicht selbst Veranstalter. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten von StartEventz bleiben unberührt. Die im gebuchten Tarif enthaltenen Funktionen ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Leistungsbeschreibung. Ein bestimmter Ticketabsatz oder Werbeerfolg wird nicht geschuldet.
3. Registrierung und Vertragsabschluss Der Veranstalter gibt vollständige und zutreffende Anbieter- und Kontaktdaten an und hält diese aktuell. Handelnde Personen müssen vertretungsberechtigt sein. Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren; vermuteter Missbrauch ist unverzüglich an info@starteventz.de zu melden. Zugänge dürfen nur berechtigte Personen nutzen.
Die Registrierung eröffnet den technischen Kontozugang. Der Plattformvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des konkret bereitgestellten Vertragsangebots zustande; die anwendbare Fassung wird dabei angezeigt und die Erklärung mit Fassung und Zeitpunkt dokumentiert. Die Bestätigung der Zustimmung enthält die zugehörige Vertragsfassung und wird per E-Mail bereitgestellt. Die Registrierung allein gilt nicht als Zustimmung zu später geänderten Bedingungen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eingaben können vor Abgabe der Erklärung korrigiert werden.
4. Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter verantwortet Durchführung, Sicherheitskonzept, erforderliche Genehmigungen, altersbezogene Einlassregeln und sonstige Veranstaltungspflichten. Er hinterlegt zutreffende Angaben zu Ort, Terminen, Leistungen, Preisen, Kontingenten, Steuern und gegebenenfalls Storno- und Übertragungsbedingungen. Er hinterlegt die für seine Anbieterinformationen erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten. StartEventz stellt die technische Darstellung im Shop bereit. Besondere eigene Datenverarbeitungen des Veranstalters sind zusätzlich zutreffend zu berücksichtigen; allein die Nutzung der bereitgestellten Standardinformationen deckt keine abweichenden eigenen Abläufe ab. Kontingente dürfen die tatsächlich bereitstellbare Leistung nicht überschreiten. Änderungen, Absagen und erkennbare Leistungsprobleme sind unverzüglich mitzuteilen. Die Plattform darf nicht für rechtswidrige Angebote, irreführende Angaben, unberechtigte Bilder oder den Missbrauch von Käuferdaten verwendet werden.
5. Inhalte und Nutzungsrechte Der Veranstalter stellt nur Inhalte bereit, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Er räumt StartEventz für die Vertragsdauer die zur technischen Bereitstellung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, insbesondere Speicherung, Formatanpassung und öffentliche Anzeige auf den zugehörigen Shopseiten. Weitere Werbenutzung außerhalb dieses Zwecks bedarf einer gesonderten Grundlage. Rechte Dritter und gesetzliche Löschpflichten bleiben unberührt. Es wird keine pauschale verschuldensunabhängige Freistellung vereinbart.
6. Gebühren Für jedes erfolgreich bezahlte Eintrittsticket beträgt die Plattformgebühr 2 % des nach Rabatt tatsächlich bezahlten Ticketpreises zuzüglich 0,50 EUR. Die Plattformgebühr ist ein Nettobetrag; gesetzlich anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Kosten trägt der Veranstalter. Für Verbraucher werden vor Vertragsschluss die Gesamtgebühren einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht dies rechnerisch 2,38 % des bezahlten Ticketpreises plus 0,595 EUR pro Ticket; der tatsächlich berechnete Eurobetrag wird nach der nachfolgenden Rundungsregel angezeigt. Das Veranstalterkonto im Starttarif ist kostenlos. Es gibt keine monatliche Grundgebühr, keinen Mindestumsatz und keine Gebühr allein für das Bestehen oder die Nichtnutzung des Kontos. Ohne kostenpflichtige Ticketverkäufe und ohne gesondert beauftragte Zusatzleistungen entstehen keine StartEventz-Gebühren. Für kostenlose Eintrittstickets fällt keine Plattformgebühr an. Zahlungsanbietergebühren werden zusätzlich nach dem für den Veranstalter geltenden Zahlungsanbietervertrag berechnet. Sie sind nicht in dieser Gebühr enthalten. Eine gesonderte automatische StartEventz-Gebühr für Käufer ist nicht vorgesehen. Persönliche Einrichtung, Designservice und Betreuung am Eventtag werden nur nach gesonderter Beauftragung zu vorher mitgeteilten Preisen erbracht. Für jeden erfolgreich bezahlten Tisch und jede erfolgreich bezahlte VIP-Lounge gilt dieselbe Formel: 2 % des nach Rabatt tatsächlich bezahlten Angebotspreises plus 0,50 EUR netto pro verkaufter Einheit, zuzüglich gesetzlich anfallender USt. Die Gebühr wird nicht pro Gast berechnet. Bereits im Tisch- oder Loungepreis enthaltene Eintritte lösen keine zusätzliche Plattformgebühr aus. Separat verkaufte Eintrittstickets werden nach dem regulären Ticket-Tarif abgerechnet. Kostenlose Tische oder Lounges sind ohne Plattformgebühr. Die Netto-Plattformgebühr wird pro Bestellung aus den tatsächlich bezahlten Preisen nach Rabatt berechnet und insgesamt kaufmännisch auf Eurocent gerundet. Die anfallende Umsatzsteuer wird auf diesen Nettobetrag berechnet und separat auf Eurocent gerundet; Netto und Steuer ergeben den Bruttobetrag. Die Gebühr entsteht bei erfolgreicher Zahlung, nicht bei bloßer Reservierung, abgebrochenem Checkout oder Veröffentlichung eines Events. Die konkrete Abrechnung und der Einzug werden dem Veranstalter vor Freischaltung kostenpflichtiger Verkäufe mitgeteilt. Die Veröffentlichung dieser Bedingungen richtet keinen automatischen Gebühreneinzug ein. Eine zusätzliche Belastung derselben Gebühr über die Monatsabrechnung erfolgt nicht. Die Gebührenabrechnung wird elektronisch bereitgestellt. Die Bereitstellung im Dashboard setzt die Aktivierung der entsprechenden Abrechnungsfunktion voraus.
Änderungen von Gebühren oder Vertragsbedingungen werden nicht allein durch eine Veröffentlichung rückwirkend Vertragsbestandteil. Für bereits abgeschlossene Verkäufe gilt die vereinbarte Fassung. Erforderliche Zustimmungen zu Änderungen werden gesondert eingeholt; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, erhalten gewerbliche Veranstalter Änderungsvorschläge auf einem dauerhaften Datenträger mindestens 15 Tage vor Umsetzung, bei notwendigen Anpassungen entsprechend früher. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Das Recht, vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen, wird nicht eingeschränkt.
7. Zahlungsabwicklung und Auszahlung Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den eingebundenen Zahlungsdienstleister. Der Veranstalter muss die erforderliche Identitätsprüfung und Kontoeinrichtung abschließen. Zahlungsdienstleisterbedingungen gelten zusätzlich. StartEventz verspricht keine eigene Verwahrung oder Einlagensicherung von Geldern.
8. Absage, Verlegung und Erstattungen Der Veranstalter ist für die Erfüllung berechtigter Käuferansprüche zuständig und informiert betroffene Käufer über Absagen und erhebliche Änderungen. Er stellt die für Erstattungen erforderlichen Mittel bereit. StartEventz unterstützt im Rahmen der vereinbarten technischen Funktionen. Gesetzliche Käuferansprüche dürfen nicht durch Plattform- oder Zahlungsgebühren verkürzt werden. Ein Ersatztermin wird Käufern nicht pauschal aufgezwungen. Bei vollständiger Erstattung eines Tickets wird die zugehörige StartEventz- Plattformgebühr einschließlich der darauf berechneten Umsatzsteuer gutgeschrieben. Nicht erstattete Zahlungsanbietergebühren trägt der Veranstalter im Innenverhältnis. Gesetzlich geschuldete Erstattungen an Käufer werden dadurch nicht gekürzt. Bei teilweiser Erstattung des Preises einer verkauften Einheit wird der variable 2-%-Anteil auf den erstatteten Betrag anteilig einschließlich der darauf berechneten Umsatzsteuer gutgeschrieben. Der Fixanteil von 0,50 EUR netto verbleibt bis zur vollständigen Erstattung bei StartEventz. Wird die Einheit vollständig erstattet, wird auch der verbleibende Fixanteil samt Umsatzsteuer gutgeschrieben. Mehrere Teilrückzahlungen werden zusammen betrachtet; die Gutschriften dürfen die ursprünglich berechnete Plattformgebühr nicht übersteigen. Erstattungen und Gutschriften werden anhand der ursprünglichen Gebührenberechnung bearbeitet. Soweit der konkrete Vorgang nicht automatisiert unterstützt wird, ist er über info@starteventz.de zu veranlassen; die fehlende Automatisierung beschränkt berechtigte Ansprüche nicht. Gutschriften werden aus der ursprünglichen Gebührenberechnung abgeleitet. Bei vollständiger Erstattung werden verbleibende Rundungsdifferenzen ausgeglichen.
Bei Rückbuchungen trägt der Veranstalter, soweit wirksam vereinbart, die veranstaltungsbezogenen Rückbuchungsbeträge und tatsächlich angefallenen Zahlungsanbietergebühren. Eigene Fehler und gesetzliche Verantwortlichkeit von StartEventz werden dadurch nicht auf den Veranstalter übertragen. Eine zusätzliche pauschale StartEventz-Straf- oder Bearbeitungsgebühr wird nicht berechnet. Bei endgültig verlorener Rückbuchung wird die zugehörige Plattformgebühr einschließlich berechneter Umsatzsteuer wie bei vollständiger Erstattung gutgeschrieben; bereits erfolgte Gutschriften werden angerechnet. Bei gewonnener Rückbuchung bleibt die erfolgreich bezahlte Buchung regulär abgerechnet. Erstattete Zahlungsanbietergebühren werden nicht als fortbestehende Kosten berechnet. Der Veranstalter stellt vorhandene Buchungs- und Leistungsnachweise innerhalb der ihm mitgeteilten Fristen bereit.
9. Datenschutz Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und für festgelegte Zwecke. Ein Ticketkauf ist keine pauschale Einwilligung in Newsletter oder sonstige Werbung. Datenschutzrollen werden je Verarbeitungsvorgang in einer gesonderten Anlage festgelegt. Soweit StartEventz im Auftrag verarbeitet, ist vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich Maßnahmen und Unterauftragnehmern abzuschließen. Eigene Verantwortlichkeit wird dadurch nicht pauschal ausgeschlossen.
10. Betrieb, Support und Störungen Technische Störungen und Supportanfragen können über info@starteventz.de gemeldet werden. E-Mail-Support wird montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin) angeboten. Eine bestimmte Antwort- oder Behebungsfrist wird nicht garantiert. Gesetzliche Leistungsrechte bleiben unberührt. Betreuung am Eventtag erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung; eine ständige Erreichbarkeit außerhalb der Supportzeiten wird nicht zugesichert. StartEventz informiert über erhebliche bekannte Betriebsstörungen und ergreift angemessene Maßnahmen zur Behebung. Planbare Wartungen werden soweit möglich vorangekündigt. Gesetzliche Leistungsrechte bleiben bestehen.
11. Beanstandungen und Sperrungen Rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch können unter Angabe der betroffenen Seite und einer nachvollziehbaren Begründung über https://starteventz.de/inhalte-melden oder an info@starteventz.de gemeldet werden. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen durch StartEventz; eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und gesetzliche Verfahrensrechte beachten. Soweit zulässig, wird der Veranstalter über Gründe und Abhilfemöglichkeiten informiert. Soweit gesetzlich erforderlich, werden konkrete Tatsachen, Rechts- oder Vertragsgrundlage, Umfang und Möglichkeiten der Überprüfung mitgeteilt. Eine vollständige Beendigung gegenüber gewerblichen Veranstaltern erfolgt bei anwendbarer P2B-Verordnung grundsätzlich mit einer Begründung auf einem dauerhaften Datenträger mindestens 30 Tage zuvor; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Einwände können an info@starteventz.de gerichtet werden. Berechtigte Auszahlungen und Erstattungen entfallen nicht allein aufgrund einer Sperrung.
12. Laufzeit, Beendigung und Daten Das kostenlose Veranstalterkonto besteht auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Eine Verkaufspause erfordert weder Kündigung noch Schließung des Kontos. Der Veranstalter kann die Nutzung später wieder aufnehmen. Wenn er die Zusammenarbeit beenden möchte, kann er die Schließung des Kontos und Beendigung des Plattformvertrags jederzeit ohne Kündigungsfrist verlangen. Die Kündigung kann online unter https://starteventz.de/vertrag-kuendigen erklärt werden. Eine Eingangsbestätigung hält Inhalt, Eingangszeitpunkt und gewünschten Beendigungszeitpunkt fest und wird per E-Mail sowie speicherbar im Browser bereitgestellt. Andere zulässige Erklärungswege bleiben bestehen. Bereits abgeschlossene Ticketverträge und berechtigte Erstattungen werden weiter geordnet abgewickelt. Die Kündigung des Plattformvertrags hebt diese Ticketverträge nicht automatisch auf und ist keine Absage der Veranstaltung. Bereits entstandene Gebührenansprüche und gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
13. Verbraucherinformationen Der Widerruf eines Plattformvertrags ist von Stornierung/Widerruf eines Eventtickets zu unterscheiden. Die Ausnahme für termingebundene Freizeit- veranstaltungen wird nicht pauschal auf den StartEventz-Plattformvertrag angewandt.
14. Haftung und Schlussbestimmungen Es gilt die gesetzliche Haftung. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung StartEventz ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Streitigkeiten aus dem Ticketvertrag ist der jeweilige Veranstalter Vertragspartner; seine Informationen zur Streitbeilegung gelten gesondert.
15. Darstellung und Datenzugang Im Veranstaltershop werden veröffentlichte, noch nicht beendete Events nach Veranstaltungsbeginn aufsteigend angezeigt, höchstens 100 Events. Die Startseite kann vom Veranstalter mit Inhaltsblöcken gestaltet werden. Eine Zahlung für bevorzugte Platzierung oder ein veranstalterübergreifendes Empfehlungsranking wird derzeit nicht angeboten. Der Veranstalter und sein berechtigtes Team sehen im eigenen Dashboard die für ihre jeweilige Rolle freigegebenen Event-, Bestell-, Einlass- und Abrechnungsdaten. Andere Veranstalter erhalten darauf keinen Zugang. StartEventz und die notwendigen Dienstleister verarbeiten diese Daten zur vereinbarten Bereitstellung sowie für die in den Datenschutzhinweisen beschriebenen eigenen Zwecke. Promoter erhalten nur die für ihren zugeordneten Zugang freigegebenen Auswertungen. Eine Weitergabe für fremde Werbezwecke ist nicht allein durch die Plattformnutzung erlaubt. Verfügbare Exportfunktionen umfassen insbesondere die angebotenen Abrechnungs-CSV; eine vollständige Selbstauskunft oder Datenrückgabe kann über info@starteventz.de angefragt werden. Nach Kontoschließung besteht kein weiterer Dashboardzugang; erforderliche Abwicklungs- und gesetzlich aufzubewahrende Daten bleiben zweckgebunden gespeichert. Gesetzliche Auskunfts-, Rückgabe- und Löschansprüche bleiben bestehen. Es besteht keine Verpflichtung, Tickets ausschließlich über StartEventz anzubieten. Zusätzliche kostenpflichtige Dienste setzen eine gesonderte Beauftragung voraus.
